Liebe Mandanten,
aus gegebenem Anlass werden wir hier regelmäßig über aktuelle Rechtsfragen berichten, die sich aus der Corona-Krise ergeben.
Rechtsfragen in Folge der Corona-Krise:
Die Krisensituation bringt zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sei es zu Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäne, Entschädigungen), aus dem Arbeitsrecht (Kurzarbeit), zur Bewältigung von finanziellen Engpässen (Insolvenzschutz) oder zum Reiserecht (Stornierungen, Entschädigungen) um nur einige zu nennen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite.
Speziell zum Thema Vorsorge:
Fragen zur allgemeinen Risikovorsorge stellen sich zur Zeit mit ganz anderer Dringlichkeit. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, aber nicht nur dann, sind aus rechtlicher Sicht zwei Fragen besonders relevant:
1. Wer kann und darf für mich Entscheidungen treffen, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Wer darf mich (z.B. bei Quarantäne oder Krankenhausaufenthalt) vertreten?
Konkret: Haben Sie eine Vorsorgevollmacht für nahe Angehörige oder vertraute Personen errichtet? Näheres dazu erfahren Sie hier.
2. Sind in Ihrer Familie die denkbaren Erbfolgefragen schon ausreichend geregelt (Testamtent/Erbvertrag)? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Im Bereich des Notariats gilt:
Sollten Sie bei der anstehenden Beurkundung eines Vertrages zu einer Risikogruppe gehören (höheres Alter, erhebliche Vorerkrankungen etc.) oder allgemein Sorge vor Ansteckung haben, können wir auf Ihren besonderen Wunsch die notwendigen Erklärungen der Vertragsparteien jeweils in getrennten Sitzungen beurkunden, so dass jeweils nur eine Vertragsseite beim Notar anwesend sein muss und kein persönlicher Kontakt erforderlich ist.
Details können Sie gerne telefonisch vorab mit uns klären.
Im Übrigen sollten Verträge bei dieser Vorgehensweise besonders sorgfältig vorabgestimmt sein, da bei getrennter Beurkundung Änderungen weniger flexibel möglich sind.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Ihre FZM Rechtsanwälte