Vorsorgevollmacht

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn man die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für den Fall vermeiden möchte, dass man sich nicht mehr vollständig selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, beispielweise wegen gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen.

Zur Stärkung der Autonomie hat der Gesetzgeber das Instrument der Vorsorgevollmacht zur Verfügung gestellt. Sie macht einen gesetzlichen Betreuer überflüssig, wenn es einen Bevollmächtigten gibt, der sich kümmern kann. Die Bestellung eines Betreuers ist dann in der Regel nicht zulässig.

Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel als Generalvollmacht in wirtschaftlichen und als detaillierte Vollmacht in persönlichen (v.a. gesundheitlichen) Angelegenheiten ausgestaltet. Üblicherweise wird sie – soweit gewünscht – mit einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung sowie mit Regelungen zur Organspende und ggf. der Dokumentation von Bestattungswünschen kombiniert. Außerdem wird sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer elektronisch registriert, so dass alle Betreuungsgerichte bundesweit durch Einsichtnahme sofort ersehen können, ob die Einrichtung einer Betreuung ggf. ausgeschlossen ist.

Die Materie ist im Einzelnen rechtlich anspruchsvoll und komplex. Da der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren wiederholt Änderungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgenommen hat und hier ausdrückliche schriftliche Vollmachten erforderlich sind, eine einfache Generalvollmacht mithin nicht reicht, ist wichtig, dass die Vollmacht im Einzelnen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügt. Ungeprüft irgendwelche Fundstücke aus dem Internet als Vorlage für eine private Vollmacht zu nutzen ist daher riskant, die Formulare sind häufig nicht aktuell oder nicht durchdacht und für Rechtsgeschäfte mit erhöhten Nachweisanforderungen ohnehin untauglich, z.B. für alle Arten von Bewilligungen gegenüber dem Grundbuchamt.

Lassen Sie sich sinnvoller Weise hierzu beraten. Die Problemkreise Prüfung der Geschäftsfähigkeit, Erstellung weiterer Ausfertigungen bei Verlust, Befreiung von gesetzlichen Vertretungsverboten, Einzel- oder Mehrfachvertretung, Erteilung von Untervollmachten, transmortale Geltung, besondere Einschränkungen beim Widerruf, die Regelungen zur Reichweite im Innen- und Außenverhältnis und ggf. Beschränkungen bei der Änderung von den Vollmachtgeber sichernden Rechten und weitere Punkte erörtert der Notar im Einzelnen mit Ihnen.

Die Kosten einer notariellen Vorsorgevollmacht regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG) bundesweit einheitlich. Sie richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers.

Dazu folgendes Berechnungsbeispiel der Bundesnotarkammer:

Herr Meier verfügt über einen Anteil an einer Eigentumswohnung (anteiliger Wert 100.000 Euro), sowie über sonstiges Vermögen im Wert von 50.000 Euro. Er möchte eine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen, in welcher er seine beiden Kinder zu Bevollmächtigten ernennt. Ferner möchte er zusammen mit der Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung errichten. Der Notar berät hinsichtlich der Ausgestaltung der Vollmacht und Patientenverfügung, entwirft den Text und beurkundet die Vollmacht zusammen mit der Patientenverfügung.



Für die Beurkundung der Vollmacht und der Patientenverfügung fällt gem. KV-Nr. 21200 GNotKG eine 1,0 Gebühr an. Beratung und Entwurf sind inklusive. Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht beträgt je nach Ausgestaltung zwischen 30 und 50 Prozent des Vermögens, hier also zwischen 45.000 und 75.000 Euro. Für die Beurkundung der Patientenverfügung kommt ein weiterer Geschäftswert in Höhe von regelmäßig 5.000 Euro hinzu.

Die 1,0 Gebühr gem. KV-Nr. 21200 GNotKG aus einem Geschäftswert von 50.000 Euro (45.000 Euro Vollmacht und 5.000 Euro Patientenverfügung) beträgt 165,00 Euro. Bei einem Geschäftswert von 80.000 Euro würde die Gebühr 219,00 Euro betragen. Hinzukommen etwaige Auslagen für Papier und Porto, sowie die Mehrwertsteuer. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sollte der Notar ebenfalls für Sie übernehmen. Im Beispielsfall wäre eine Registrierung bereits für einmalig 11,00 Euro möglich.

Unser Angebot gilt für:

  • Sportvereine

  • Sportverbände

  • Einzelsportler

  • Trainer und Vorstände

  • Spielervermittler

  • Sportvermarkter

  • Sponsoren

  • Sportinvestoren

Erfahrung und Kompetenzen im

Wir bieten Beratung, Begleitung und Vertragsgestaltung in den Bereichen Sponsoringverträge, Rechtevermarktung, Club- und Individualvermarktung, Merchandising- und Lizenzverträge, Hospitality-, Catering- und Dienstleistungsverträge, Gestaltung Ihrer AGB im Merchandising und Ticketing.

Beratung und Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen für Spieler, Trainer und Vorstände.

Wir beraten und begleiten Sie als Athlet, der dem Doping-Kontroll-System der NADA/WADA unterliegt

Wir bieten Ihnen die rechtliche Gestaltung, Prüfung und Begleitung von Investments jeder Art im Profisport. Investments in Transferrechte, Kauf/ Verkauf von Clubanteilen, juristische Analyse und Due Diligence.

Wir kennen uns aus im Vereins- und Verbandsrecht sowie in allen rechtlichen Fragen der inneren Verwaltung als Wirtschaftunternehmen und Arbeitgeber.

 

Wir liefern Ihnen Lösungen und Know-how zum Thema Compliance und helfen Ihnen, institutionelle und persönliche Risiken zu minimieren.

Wir vertreten Ihre Interessen vor den Spruchkörpern der Sportverbände oder dem Deutschen Sportschiedsgericht sowie CAS und helfen Ihnen als Mediator, viele Streitigkeiten schon vorgerichtlich beizulegen.

Wir unterstützen Sie beim Schutz und der Pflege Ihrer geistigen Eigentumsrechte und entwickeln diese gemeinsam mit Ihnen fort.

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

Ihr Ansprechpartner