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Änderungen im Mietrecht – kurz und knapp

Wie bereits hier von uns berichtet wurde, hat der Deutsche Bundestag am 25.03.2020 weitreichende coronabedingte Gesetzesänderungen beschlossen. Der Bundesrat hat mittlerweile seine Zustimmung erteilt, die Änderungen sind in Kraft.

Im Hinblick auf das Mietrecht ergeben sich folgende Änderungen:

  • Mieter von Wohnraum und / oder Gewerbewohnraum werden vor Kündigungen geschützt: Eine Kündigung kann nicht mit einem Zahlungsrückstand für die Monate April, Mai und Juni 2020 begründet werden.
  • Achtung: Die Miete bleibt nach wie vor fällig. Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht nicht!
  • Verbraucher sowie Kleinstunternehmen können einen Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Durch dieses Verweigerungsrecht soll sichergestellt werden, dass eine unterbrechungsfreie Grundversorgung mit Strom, Gas oder Telekommunikationsleistungen auch in einer vorübergehenden finanziellen Krise gewährleistet ist.

Gewerbliche Mieter haben wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gegenüber ihren Vermietern Mietminderungen oder gar die Einstellung der Zahlung des Mietzinses angekündigt.

Wir beraten gerne Mieter und Vermieter zur aktuellen mietrechtlichen Situation und zeigen Ihnen die sich ergebenen Möglichkeiten auf.

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