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BMF: Keine steuerlichen Änderungen nach BFH-Urteil

Vor wenigen Tagen haben wir Ihnen an dieser Stelle noch von dem BFH-Urteil v. 21.4.2022 berichtet, welches erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die Besteuerung von Sportvereinen auslöste (zum Bericht).

Nun hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Katja Hessel für das Bundesfinanzministerium gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland RND geäußert: das BMF werde an seiner derzeitigen Praxis der Nichtbesteuerung nichts ändern und es würden des Weiteren auch keine Steuernachzahlungen drohen.

In seinem Urteil deutete der Bundesfinanzhof an, dass eine Klarstellung des Gesetzgebers eine solche Umsatzsteuerpflicht ausschließen könnte. Die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Hessel kann man in diese Richtung interpretieren.

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Entscheidung oder anderen (sport-)rechtlichen Problematiken natürlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!