Seit Ende April ist die neue Version der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Änderung wurde in der Öffentlichkeit stark diskutiert, enthielt sie doch härtere Sanktionen, wie höhere Bußgelder und Führerscheinentzug. Doch nun wurde ihre Anwendung in einigen Bundesländern, darunter auch Niedersachsen, ausgesetzt. Warum das?
Grund für die Maßnahmen der Bundesländer ist die Verletzung einer formal-juristischen, verfassungsrechtlichen Vorschrift. Gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG ist die Rechtsgrundlage auf welcher der Verordnungsgeber (das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) handelt, in der Verordnung anzugeben. Dieses sogenannte Zitiergebot wurde in der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, zu finden im BGBl. Teil I Nr. 19 vom 27.04.2020 (die StVO-Novelle), teilweise verletzt, sodass es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten scheint, die gesamten Änderungen als nichtig anzusehen.
Das Zitiergebot des Art. 80 I 3 GG dient vor allem der Klarstellung, ob und von welcher Ermächtigungsgrundlage der Verordnungsgeber Gebrauch machen wollte und auch der Kontrolle, ob er im Rahmen derer handelte.
Was genau bedeutet dies nun für Sie?
Sollten Sie selbst einen Bußgeldbescheid aufgrund der neuen Fassung der StVO bekommen haben, so müssen Sie innerhalb von zwei Wochen (ab Zustellung!) Einspruch mit Hinweis auf die Nichtigkeit der Verordnung einlegen. Wir stehen Ihnen natürlich dabei zur Seite und beraten Sie bei Ihren nächsten Schritten!