Auf Grund der aktuellen Krisenlage rund um den Coronavirus und den daraus resultierenden Rechtsfragen haben wir uns entschlossen, kurzfristige telefonische Erstberatungsleistungen zum Pauschalpreis zu erbringen.
Folgende Leistungen sind von diesem Angebot umfasst:
- Telefonische Erstberatung eines Verbrauchers (bis zu 30 Minuten) zum Pauschalhonorar in Höhe von 65,00 € inkl. Umsatzsteuer.
- Telefonische Erstberatung von Unternehmern / Unternehmen (bis zu 30 Minuten) zum Pauschalhonorar in Höhe von 65,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Folgendes Prozedere gilt für dieses Angebot:
Melden Sie sich bitte unter 0541 – 338 700 in unserem Sekretariat oder schicken Sie uns eine elektronische Nachricht (Kontakt). Schildern Sie bitte kurz Ihr Anliegen und schildern Sie Ihre Fragestellung. Ihnen wird sodann ein kurzfristiger Telefontermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter angeboten.
Dieses Angebot ist zunächst bis zum 30.03.2020 befristet.
Ihre FZM Rechtsanwälte