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Novelle der Straßenverkehrsordnung: neue Bußgelder

Am 28.04.2020 ist  die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Durch diese werden neben erhöhten Bußgeldern, auch diverse Regelungen zum Rad- und Autoverkehr getroffen. Federführend war das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Bundesrat hat am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Fahrradverkehr:

  • LKW dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
  • Der Mindestüberholabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außer Orts 2 Meter.
  • Generelles Halteverbot für Autos auf Schutzstreifen.
  • Einrichtung von Fahrradzonen.
  • Gesondertes Grünpfeil-Verkehrszeichen nur für Radfahrer.
  • Nebeneinander Fahren von mehreren Radfahrern wird grundsätzlich gestattet, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Autoverkehr:

  • Bevorzugtes Parken für Carsharing-Autos.
  • Möglichkeit, E-Autos von Parkgebühren zu befreien.
  • Verbot von Blitzerapps.
  • Neuer Tatbestand für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für E-Autos.

Änderungen des Bußgeldkatalogs:

Geschwindigkeitsübertretungen innerorts:

Geschwindigkeit in km/h Regelsatz in € Punkte + Fahrverbot
bis 10 30
11-15 50
16-20 70
21-25 80 1 P + 1 Monat
26-30 100 1 P + 1 Monat
31-40 160 2 P + 1 Monat
41-50 200 2 P + 1 Monat
51-60 280 2 P + 2 Monate
61-70 480 2 P + 3 Monate
über 70 680 2 P + 3 Monate

Geschwindigkeitsübertretungen außer Orts:

Geschwindigkeit in km/h Regelsatz in € Punkte + Fahrverbot
bis 10 20
11-15 40
16-20 60
21-25 70 1 P
26-30 80 1 P + 1 Monat
31-40 120 1 P + 1 Monat
41-50 160 2 P + 1 Monat
51-60 240 2 P + 1 Monat
61-70 440 2 P + 2 Monate
über 70 600 2 P + 3 Monate

Des Weiteren werden das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit 200 € und einem Monat Fahrverbot sanktioniert, sowie das unberechtigte Benutzen einer solchen mit 240 € und einem Monat Fahrverbot. Des Weiteren bekommt ein Bußgeld von 100€, wer Andere durch unnützes Hin- und Herfahren belästigt. Diese Liste ist nicht abschließend.

Wenn Sie Fragen zur StVO-Novelle haben oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.