Am 28.04.2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Durch diese werden neben erhöhten Bußgeldern, auch diverse Regelungen zum Rad- und Autoverkehr getroffen. Federführend war das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Bundesrat hat am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Fahrradverkehr:
- LKW dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
- Der Mindestüberholabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außer Orts 2 Meter.
- Generelles Halteverbot für Autos auf Schutzstreifen.
- Einrichtung von Fahrradzonen.
- Gesondertes Grünpfeil-Verkehrszeichen nur für Radfahrer.
- Nebeneinander Fahren von mehreren Radfahrern wird grundsätzlich gestattet, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Autoverkehr:
- Bevorzugtes Parken für Carsharing-Autos.
- Möglichkeit, E-Autos von Parkgebühren zu befreien.
- Verbot von Blitzerapps.
- Neuer Tatbestand für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für E-Autos.
Änderungen des Bußgeldkatalogs:
Geschwindigkeitsübertretungen innerorts:
Geschwindigkeit in km/h | Regelsatz in € | Punkte + Fahrverbot |
bis 10 | 30 | – |
11-15 | 50 | – |
16-20 | 70 | – |
21-25 | 80 | 1 P + 1 Monat |
26-30 | 100 | 1 P + 1 Monat |
31-40 | 160 | 2 P + 1 Monat |
41-50 | 200 | 2 P + 1 Monat |
51-60 | 280 | 2 P + 2 Monate |
61-70 | 480 | 2 P + 3 Monate |
über 70 | 680 | 2 P + 3 Monate |
Geschwindigkeitsübertretungen außer Orts:
Geschwindigkeit in km/h | Regelsatz in € | Punkte + Fahrverbot |
bis 10 | 20 | – |
11-15 | 40 | – |
16-20 | 60 | – |
21-25 | 70 | 1 P |
26-30 | 80 | 1 P + 1 Monat |
31-40 | 120 | 1 P + 1 Monat |
41-50 | 160 | 2 P + 1 Monat |
51-60 | 240 | 2 P + 1 Monat |
61-70 | 440 | 2 P + 2 Monate |
über 70 | 600 | 2 P + 3 Monate |
Des Weiteren werden das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit 200 € und einem Monat Fahrverbot sanktioniert, sowie das unberechtigte Benutzen einer solchen mit 240 € und einem Monat Fahrverbot. Des Weiteren bekommt ein Bußgeld von 100€, wer Andere durch unnützes Hin- und Herfahren belästigt. Diese Liste ist nicht abschließend.
Wenn Sie Fragen zur StVO-Novelle haben oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.