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Fall Caster Semenya: Schweizer Bundesgericht bestätigt Urteil des CAS

Der Fall Caster Semenya hat ein Ende gefunden. Das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, bestätigte ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) gegen die südafrikanische Athletin. Dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts geht ein über zehnjähriger Rechtsstreit voraus.

Semenya, zweifache Olympiasiegerin und mehrfache Weltmeisterin über die 800 Meter-Strecke, klagte zusammen mit dem südafrikanischen Leichtathletikverband gegen ein neues Regelwerk des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics. Dieses verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Das Reglement „Athletes with Differences of Sex Development“ (DSD) legt fest, dass Frauen mit der Genvariante 46 XY DSD, die bei Mittelstreckenwettkämpfen zwischen 400 Metern und einer Meile starten, ab sechs Monaten vor dem Wettkampf einen Testosteronspiegel von unter 5 Nanomol pro Liter haben müssen. Frauen mit dieser Genkombination (sog. Hyperandrogene Athletinnen) weisen Testosteronwerte auf, die deutlich den männlichen Werten ähneln. Dadurch ist es diesen Frauen möglich, bessere sportliche Leistungen zu erzielen und Konkurrentinnen ohne diese Genvariante zu schlagen. Semenya selber hat seit ihrer Geburt einen erhöhten Testosteronspiegel und ist durch diese Regelung gezwungen, ihren Testosteronspiegel durch Einnahme von Medikamenten künstlich zu senken.

Im Jahr 2019 urteilte der CAS, dass das DSD-Reglement zwar diskriminierend, aber auch angemessen und notwendig sei, um Fairness in den Wettkämpfen zu gewährleisten. Nach Anhörung diverser Experten stehe fest, dass Testosteron einer der wichtigsten Faktoren für die Leistungsfähigkeit der Athletinnen sei und diese dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Da der CAS in Lausanne sitzt, unterliegt er der Schweizer Jurisdiktion. Deshalb kann ein Urteil des CAS vor dem Bundesgericht angefochten oder gar aufgehoben werden. Dies ist jedoch nur bei Verstößen des CAS-Urteils gegen die Prinzipien der Rechtsordnung („ordre public“) möglich.

Vorliegend entschied das Bundesgericht, dass das Urteil des CAS keine Prinzipien der Rechtsordnung verletzt. Die DSD-Regelung verletzen nicht die Menschenwürde oder die Persönlichkeit Caster Semenyas, wenn auch die Konsequenzen dieser Regelung einen erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität der Athletin darstellen. Jedoch können diese Eingriffe zur Senkung des Testosteronspiegels nur mit der Einwilligung der Athletin erfolgen, es stehe ihr frei darauf und auf die Teilnahme am Wettkampf zu verzichten. Fairness sei eines der wichtigsten Prinzipien des Sports und der CAS habe sowohl das öffentliche als auch das private Interesse der konkurrierenden Frauen berücksichtigt.

Caster Semenya kündigte an, eine Hormoneinnahme weiter abzulehnen und deshalb bei den Olympischen Spielen in Tokio nicht über die 800 Meter-Strecke an den Start zu gehen. Stattdessen wolle sie über 200 Meter an den Start gehen, da die DSD-Regelung bei Kurzstreckenläufen nicht gilt. Ferner spielt sie momentan Fußball für einen Verein in der ersten südafrikanischen Frauen-Liga.

Haben Sie Fragen zu (sport-)rechtlichen Thematiken? Unser Sportrechtsexperte Stefan Felsner, Fachanwalt für Sportrecht, berät Sie sehr gerne! Sprechen Sie uns einfach an!

Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Urteil vom 25. August 2020 (Aktenzeichen 4A_248/2019, 4A_398/2019).