Wohnungseigentumsrecht

Vertragsgestaltungen, Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern, aber auch die Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und ihrer Verwalter werden von uns übernommen.

Die hochkomplexen rechtlichen Regelungen sind immer wieder Nährboden für Auseinandersetzungen. Gerade Auseinandersetzungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft können die Beteiligten auch emotional stark belasten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ziele und können auf einen umfassenden Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei der Beschlussanfechtung, Prüfung von Protokollen, Formulierung von Beschlussvorlagen und allen weiteren denkbaren Anliegen. Ein weiteres Kompetenzfeld unserer Rechtsanwälte ist die Vertretung von Eigentümergemeinschaften und deren Verwalter gegen Individualklagen

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

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