Verkehrsrecht

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich. Weiterer Ärger droht mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, der im Kosteninteresse unberechtigt Ihre Ansprüche kürzt. Gerne unterstützen wir Sie bei einem Verkehrsunfall in der Unfallregulierung und dem Schadensmanagement und setzen Ihre Ansprüche – notwendigenfalls auch gerichtlich – durch.

Das Verkehrsrecht umfasst die Regulierung von Verkehrsunfällen (Verkehrszivilrecht), die Vertretung von Mandanten in Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen verkehrsrechtlichen Verstößen (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) und das Recht der Fahrerlaubnis.

Das Verkehrszivilrecht umfasst dabei v.a. die Geltendmachung von folgenden Ansprüchen:

  • Reparaturkosten (konkrete oder fiktive Abrechnung)
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • Ab- und Anmeldekosten


Bei der Verletzung von Personen:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Umbaukosten
  • Unterhaltsausfall bei tödlichen Unfällen


Wir  vertreten Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Unsere Rechtsanwälte verfügen über besondere Erfahrungen bei der Abwicklung von Großschadensfällen, bei denen schwere Verletzungen mit erheblichen Dauerfolgen eingetreten sind, oder auch tödliche Verletzungen.


Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geht es u.a. um folgende Bereiche, wobei ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl häufig mit einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden ist:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Verstoß gegen Vorschriften der StVO


Im Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis vertreten wir Sie bei Streitigkeiten mit der Führerscheinstelle, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder wenn eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt wird ( z.B. MPU).

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

Ihr Ansprechpartner