IT- und Urheberrecht

Die Kanzlei verfügt über besondere Expertise im Bereich des IT-, Urheber- und Medienrechts. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist der gewerbliche Rechtsschutz.

Auf Grund der weiterhin zunehmenden Bedeutung des Internets im geschäftlichen wie auch im privaten Leben, gewinnt u.a. das Internet- und EDV-Recht auch immens an juristischer Relevanz.

Das Internet- und EDV-Recht bildet einen Zusammenschluss von vielen Rechtsgebieten, wie:

– dem AGB-Recht:
 Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung rund um die Erstellung & Prüfung von AGB für Web- oder eBay-Shops.

– dem Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht: 
Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewältigung Ihrer juristischen Probleme rund um das Marken- Wettbewerbs- oder Urheberrecht.

– dem Vertragsrecht im Internet:
 Jeden Tag werden in Deutschland unter Nutzung des Internets eine Vielzahl von Verträgen – beispielsweise bei Auktionshäusern oder anderen Shoppingportalen – geschlossen. Die auftauchenden Fragen sind vielschichtig: Verpflichtet ein Auktionsabbruch bei eBay zum Verkauf? Sind Angebote bindend? Ist ein Vertrag geschlossen worden, obgleich nur eine lockere Vereinbarung per Mail besteht?
Wir beraten sowohl Unternehmer als auch Verbraucher hinsichtlich sämtlicher Fragen rund um das Vertragsrecht im Internet.

– einer Vielzahl von weiteren Rechtsgebieten:
 (Datenschutzrecht BDSG, DSGVO, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Strafrecht, Namensrecht, Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht etc.): Auch in den vorgenannten Bereichen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wir haben festgestellt, dass Abmahnungen – auch im privaten Verkehr – erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Beispiele für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind solche Abmahnungen, die einen Verstoß gegen Impressumspflichten, Preisangabeverpflichtungen, Widerrufsbelehrungspflichten oder andere Verpflichtungen rügen.

Markenrechtliche Abmahnungen werden oftmals wegen einer vermeintlich unlauteren Nutzung eines geschützten Zeichens ausgesprochen.

Urheberrechtliche Abmahnungen werden zum Beispiel mit einem vermeintlichen Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material – beispielsweise bei Filesharingbörsen – begründet.

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich des Schutzes Ihres geistigen Eigentums, der Wahrung Ihrer geschützten Zeichen oder prüfen gegen Sie ausgesprochene Abmahnungen und weisen diese ggf. fundiert zurück.
 

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

Ihr Ansprechpartner