Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht

In Fällen, die das Bußgeldrecht innerhalb des Verkehrsrechts betreffen, helfen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Expertise im Verkehrs- und Bußgeldrecht.

Die effektive Verteidigung im Bußgeldverfahren und die Wahrung Ihrer Interessen ist dabei das Ziel. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie bisherige Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, sind wesentliche Kriterien für das Bußgeldverfahren, wie auch die Vergabe von Punkten, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, der Verhängung eines Fahrverbots oder der Verhandlung im strafrechtlichen Bereich des Verkehrsrechts.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht und Abstandsverstöße sind dabei die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Bußgeldrecht behandelt werden. Die Abwendung von ungerechtfertigten oder überhöhten Bußgeldern ist deshalb eine wesentliche Aufgabe.

Das Bußgeldrecht ist besonders sensibel, was die Fristen betrifft. Ist ein Verfahren eingeleitet worden, bei dem eventuell der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot droht, dann sollten Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen. Eine schnelle Reaktion auf den Tatbestand, die Wahrung der Fristen – zum Beispiel beim Einspruch sowie das Sammeln von Beweisen – im Zweifel vor Ort, sind erforderlich.

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

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