Mietrecht

Wir beraten und vertreten dauerhaft kleinere wie auch große Vermieter. Unser Portfolio besteht dabei u.a. in der Vertragsgestaltung, der außergerichtlichen Beratung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten.

Wir vertreten zudem außergerichtlich und gerichtlich Mieter, die sich unberechtigt geltend gemachter Ansprüche von Vermietern ausgesetzt sehen. Dieses Teilgebiet umfasst beispielsweise die Abwehr von unberechtigten Mieterhöhungsverlangen, die Prüfung und Zurückweisung von Abmahnungen und Kündigungen. Sollte es notwendig sein, führen wir eine gerichtliche Klärung zur Erlangung von Rechtssicherheit durch. Gerne beraten wir Mieter auch bezüglich ihrer mietvertraglichen Ansprüche gegenüber den Vermietern und setzen diese Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unser mietrechtliches Gesamtportfolio bedient u.a. folgende Teilaspekte, sei es die Durchsetzung oder die Abwehr: Mieterhöhungen, Mietverträge, Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Abmahnungen, Kündigungen, Mängel und Betriebskostenabrechnung. 

Sollten Sie mietrechtliche Fragen haben, so melden Sie sich gerne bei uns. Wir kümmern uns unverzüglich um Sie.


Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

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