Maklerrecht

Wir wehren für Sie Provisionsansprüche von Immobilienmaklern ab oder unterstützen Sie in Ihrer Eigenschaft als Makler bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen für Maklerprovisionen grundlegend geändert. Zu nennen sind beispielsweise das Verbot eine Provision auf den Mieter einer Wohnung umzulegen oder die Vorschriften zum Fernabsatzrecht und damit einhergehend die Möglichkeit eines Widerrufs des Maklerauftrags. Wir beraten Sie in diesen oft komplexen Angelegenheiten gern.

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

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