Der Kauf oder der Verkauf eines Kraftfahrzeugs birgt immer Gefahren. Unabhängig davon, ob Sie von einem Verbraucher oder einem gewerblichen Händler ein Fahrzeug erwerben oder als gewerblicher Händler oder als Verbraucher ein Fahrzeug veräußern, ergeben sich nach Vertragsschluss und Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig Fragen bezüglich einer Sachmängelhaftung oder der Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen. Wir beraten gerne Käufer als auch Verkäufer und verstehen dabei selbstverständlich auch die technischen Zusammenhänge.
Rechtsanwälte & Notar
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