Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt in der Beratung und (außergerichtlichen sowie gerichtlichen) Vertretung sämtlicher an einem Insolvenzverfahren Beteiligter, insbesondere Insolvenzschuldner, Geschäftsführer/ Vorstände, Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter, Banken.

Wir beraten regelmäßig Unternehmen sowie deren Organe und Gesellschafter im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Das Insolvenz-, Gesellschafts- und Strafrecht enthält für Geschäftsführer, Vorstände und auch Gesellschafter gerade in der Krise eines Unternehmens vielfältige Vorgaben. Die Geschäftsleitung aber auch Gesellschafter sind im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen oder Insolvenzen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Sanierung des Unternehmens, beraten im Vorfeld der Insolvenz und begleiten während laufender Insolvenzverfahren. Hiermit verbunden ist auch die (außergerichtliche und gerichtliche) Vertretung bei der Abwehr von zivil- oder strafrechtlichen Inanspruchnahmen von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, insbesondere im Bereich der Insolvenzanfechtung und des Kapitalersatzes.

Darüber hinaus verhelfen wir den Gläubigern des Insolvenzschuldners, beispielsweise Warenlieferanten, zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem vorläufigen „schwachen“ oder „starken“ sowie endgültigen Insolvenzverwalter. Diese Ansprüche können sich daraus ergeben, dass die Gläubiger Ab- und Aussonderungsrechte, Informations- und Mitwirkungsrechte sowie Rechte auf eine gleichmäßige quotale Befriedigung im Insolvenzverfahren haben. Auch bei der Abwehr von Inanspruchnahmen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, beispielsweise aufgrund einer Insolvenzanfechtung, vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich.
Nicht zuletzt aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über die notwendige Praxiserfahrung, um die für unsere Mandanten rechtlich und wirtschaftlich bestmöglichen Ziele zu erreichen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern/ Vorständen und Gesellschaftern

  • Schuldnerberatung (natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und Vereine)

  • Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

  • Insolvenzstrafrecht, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzverschleppung, Bankrott

  • Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung

  • Gläubigerberatung, Aussonderungsgläubiger, Absonderungsgläubiger, Grundpfandgläubiger, Insolvenzgläubiger

  • Forderungsanmeldung

  • Vollstreckungsbeschränkungen, Verwertungsbeschränkungen, Anfechtung, Aufrechnung

  • Gegenseitige Verträge in der Insolvenz (z.B. Kauf-, Werk-, Liefer- und Mietverträge)

  • Eigentumsrechte, Eigentumsvorbehalt, Gläubigerpool, Poolverwaltung

  • Arbeitnehmer als Gläubiger und Beteiligte, Insolvenzarbeitsrecht, Kündigung und Kündigungsschutz im Insolvenzverfahren

  • Insolvenzgeld

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung ist unser Fachanwalt gerne für Sie da:

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