Erbrecht

Die vorsorgende Nachlassregelung zu Lebzeiten für Privatleute und Unternehmer wie auch die Nachlassregelung im Todesfall werden durch unsere Notare kompetent vorbereitet und durchgeführt.
Sollte eine solche vorsorgende Nachlassregelung nicht erfolgt sein, so vertreten wir auch anwaltlich die erbrechtlichen Interessen unserer Mandanten.

Für mehr Informationen oder eine ausführliche Beratung sind wir gerne für Sie da:

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