Liebe Mandantinnen und Mandanten,
kurz vor den Feiertagen wurde das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH in Sachen „Super League“ verkündet. Die Super League bezieht sich auf Pläne für eine exklusive europäische Fußballliga, die von einigen der prominentesten Fußballclubs in Europa ins Leben gerufen werden sollte. Im April 2021 wurde der erste Versuch, eine solche Liga zu gründen, bekannt gegeben. Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass 12 führende Fußballclubs aus England, Spanien und Italien ständige Mitglieder wären, während drei weitere Clubs eingeladen werden sollten. Die Gründungsmitglieder umfassten Vereine wie Real Madrid, FC Barcelona, Manchester United, Manchester City, Chelsea, Juventus und AC Mailand.
Die Idee der Super League war es, eine wöchentliche Elite-Liga zu schaffen, die unabhängig von den bestehenden nationalen Ligen wie der englischen Premier League oder der spanischen La Liga betrieben wird. Dies führte zu erheblicher Kontroverse und Ablehnung seitens der Fans, (inter-) nationaler Fußballverbände, anderer Clubs und sogar Politiker. Kritiker argumentierten, dass die Super League den Wettbewerb verzerren und den Grundsatz des sportlichen Verdienstes untergraben würde.
Aufgrund des heftigen Widerstands von Fans, Spielern, Managern und anderen Interessengruppen zogen sich viele der Gründungsmitglieder kurz nach der Ankündigung im April 2021 zurück. Letztendlich scheiterte das Vorhaben und die meisten Clubs entschieden sich dafür, in ihren jeweiligen nationalen Ligen zu bleiben.
Bei der Verlesung des Urteils beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag (21.12.2023) wurde festgestellt, dass die Regelungen, nach denen die FIFA und die UEFA neue Wettbewerbe vorab genehmigen müssen, gegen europäisches Recht verstoßen. Das Gericht befand, dass die Regeln ’nicht verhältnismäßig‘ sind und dass FIFA und UEFA im Rahmen ihrer dominierenden Marktstellung gegen die Wettbewerbsfreiheit des europäischen Rechts verstoßen. Ebenso dürfen sie Vereinen und Spielern nicht verbieten, an solchen Wettbewerben teilzunehmen. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden muss, so die Richter. Das Urteil kritisierte, dass es keinen klaren Rahmen für die Regeln der Verbände gibt, um sicherzustellen, dass diese transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sind. Die exklusive Kontrolle der FIFA und UEFA über die kommerziellen Rechte der Wettbewerbe wurde als wettbewerbsbeschränkend und als Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung bezeichnet. Der EuGH hat angedeutet, dass FIFA und UEFA die Gründung einer Super League im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht verhindern können, indem sie ihre Statuten transparenter und verhältnismäßiger gestalten. Die UEFA plant nun, ihre Regeln entsprechend zu ändern, um die vom Gericht aufgezeigten Mängel zu beheben. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) unterstützt diesen Ansatz und bekennt sich weiterhin zum europäischen Sportmodell. Die DFL lehnt Wettbewerbe außerhalb der von Verbänden und Ligen organisierten Veranstaltungen ab. Die Rechtmäßigkeit der Super League wird als separate Frage betrachtet.
Wenden Sie sich gerne bei (sport-)rechtlichen Problematiken an uns! Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!
Ihre Rechtsanwälte der Sozietät Felsner Zeh Moenikes