Liebe Mandantinnen und Mandanten,
die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige, die von pandemiebedingten Beschränkungen und Schließungen betroffen sind, für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2021 verlängert. Neu eingeführt mit der Überbrückungshilfe III Plus wird eine Restart-Prämie, die für höhere Personalkosten aufgewandt werden kann. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von bis zu 20.000€ im Monat, um eine insolvenzabwendende Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit durchzuführen.
Die Zahlungen werden laut Bundeswirtschaftsministerium wie gehabt in Abschlägen geleistet. Am 30. Juni endet der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III, wobei Anträge auf Förderung fürn dieses Programm noch bis Ende August gestellt werden können. Bei Anträgen, die erst nach Programmende eingehen, werden jedoch keine Abschlagszahlungen geleistet, da in diesen Fällen keine Dringlichkeit mehr vermutet werde.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie einen Antrag stellen möchten oder Fragen haben!