Vergangene Woche hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS – Court of Arbitration for Sport) den chinesischen Schwimmer und dreifachen Olympiasieger Sun Yang wegen Verstoßes gegen den FINA Anti-Doping Code zu einer achtjährigen Sperre verurteilt.
Im September 2018 wurde Sun Yang, Olympiasieger von London 2012 und Rio 2016, bei einer standardmäßigen Kontrolle durch von der FINA (Federation Internationale de Natation) beauftragte Doping-Kontrolleure dazu aufgefordert, eine Urin-Probe abzugeben. Er wurde von drei Kontrolleuren angetroffen, von denen sich ein Assistent nicht ordnungsgemäß ausweisen konnte. Yang zweifelte daraufhin dessen Berechtigung zur Kontrolle an und verweigerte die Abgabe einer Urin-Probe unter Zeugen. Da Yang keine Zeugen zuließ, konnte von ihm kein Urin für die Doping-Kontrolle verwertet werden, da die Herkunft des Urins nicht einwandfrei festgestellt oder anderweitige Manipulationen ausgeschlossen werden konnten. Der Kontrolleurin zufolge zerstörte Yang des Weiteren einen Blutbehälter, welcher ihm vorher abgenommenes Blut enthielt, mit einem Hammer. Daraufhin wurde die Kontrolle abgebrochen.
Zum Verständnis: laut dem FINA Anti-Doping-Code (FINA DC) ist nicht nur eine positiv getestete Doping-Probe ein Verstoß gegen diesen, sondern auch die unberechtigte Verweigerung eines Athleten, eine solche Probe abzugeben oder gar die Zerstörung einer Probe.
Nach einer ersten Sperre durch den Weltschwimmverband, revidierte das FINA Doping Panel die Sperre, weil es die Kontrolle für nicht rechtmäßig hielt. Die World Anti Doping Agency (WADA) legte daraufhin Rechtsmittel zum CAS in Lausanne ein. Der Internationale Sportgerichtshof erkannte nun: indem Sun Yang den Blutbehälter zerstörte, verstieß er gegen Artikel 2.5 FINA DC. Da Sun Yang bereits im Juni 2014 eine Anti-Doping Regel des FINA DC brach, wurde er gemäß Artikel 10.7.1 FINA DC zu einer achtjährigen Sperre verurteilt. Aufgrund mangelnder Beweise für anderweitiges Doping sah der CAS aber von einer nachträglichen Disqualifikation Sun Yangs ab. Dieser kündigte wiederum an, Rechtsmittel zum schweizerischen Bundesgericht einzulegen.
Warum ist diese Entscheidung so bemerkenswert? Für Athleten bedeutet dies, dass sie, auch wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Doping-Kontrolle bestehen, sich dieser nicht verweigern dürfen. Im späteren Verfahren besteht trotzdessen noch immer die Möglichkeit, bei nachträglich festgestellter Rechtswidrigkeit der durchgeführten Kontrolle, die Resultate nicht verwerten zu lassen. Insbesondere unterstreicht der Fall Sun Yang die herausragende Bedeutung unabhängiger Institutionen bei der Verfolgung und Ahndung von Dopingfällen.