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23.03.2020 Kontaktbeschränkung in Niedersachsen

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat das Land Niedersachsen die Zulässigkeit von sozialen Kontakten stark eingeschränkt. Die Verfügung können Sie hier im Original einsehen.

Die Verfügung wirft sicherlich viele Fragen auf. Wenn Sie sich fragen, welche Folgen die Verfügung für Sie oder Ihr Unternehmen hat, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt). Wir sind voll arbeitsfähig.